Häufige Fragen
FAQ zu Wärmepumpe, Heizung & Bad
Antworten von CLIENI SHK zu Wärmepumpe, Förderung nach KfW 458, dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, Heizungstausch, Badsanierung und unserem SHK-Notdienst in Berlin und Brandenburg.
Wärmepumpe
Oft ja. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur, also die Temperatur, mit der das Heizungswasser zu den Heizkörpern fließt. Bis etwa 55 °C arbeitet eine Wärmepumpe effizient. Moderne Geräte mit dem Kältemittel R290 (Propan) schaffen auch 70 bis 75 °C, dann allerdings mit geringerer Effizienz. Wir prüfen das mit einer raumweisen Heizlastberechnung vor Ort.
Was es bei Ihnen kostet, hängt von der Heizlast des Hauses, der Wärmequelle (Luft oder Erdwärme mit Bohrung), dem Aufstellort, dem Schallschutz und davon ab, ob einzelne Heizkörper getauscht werden müssen. Das verbindliche Angebot bekommen Sie nach dem kostenlosen Wärmepumpen-Check vor Ort. Bei Auftrag gibt es den Förderantrag aus einer Hand, inklusive.
Die JAZ gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme eine Wärmepumpe im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Luft-Wasser-Wärmepumpen liegen meist bei 3,0 bis 4,0, im Altbau mit Heizkörpern eher bei 2,8 bis 3,4 und mit Fußbodenheizung bei 3,5 bis 4,5. Sole-Wasser-Wärmepumpen erreichen 4,0 bis 5,0.
Das hängt von Gerät und Aufstellort ab. Maßgeblich ist die TA Lärm: Nachts gelten am Immissionsort in reinen Wohngebieten 35 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A). In dicht bebauten Berliner Höfen planen wir den Aufstellort deshalb besonders sorgfältig.
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist günstiger und braucht nur Platz für ein Außengerät. Erdwärme (Sole-Wasser) ist effizienter, kostet aber mehr und braucht in Berlin eine wasserbehördliche Erlaubnis, in Wasserschutzgebieten gelten zusätzliche Einschränkungen. Wir vergleichen beide Varianten für Ihr Grundstück.
Viele Versorger bieten eigene Wärmepumpentarife an. Außerdem kann die Wärmepumpe beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG angemeldet werden, dafür gibt es reduzierte Netzentgelte. Die Anmeldung übernehmen wir im Rahmen des Einbaus.
Förderung KfW 458
Über den KfW-Zuschuss 458 gibt es seit dem 21.07.2026 eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus erhalten. Der Höchstfördersatz liegt bei 70 %, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bei 80 %. Eine Förderzusage oder Förderhöhe können wir nicht garantieren.
Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Der Bonus beträgt bis 31.01.2027 16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028.
Er gilt nur für Selbstnutzer und richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 € gibt es 40 %, von 30.001 bis 40.000 € 30 % und von 40.001 bis 50.000 € 10 %. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen einmalig um 10.000 € niedriger angesetzt, nicht je Kind.
Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 €. Bei 80 % ergibt das höchstens 22.400 € Zuschuss, bei 70 % höchstens 19.600 €. Ab dem 01.02.2027 sinkt der förderfähige Betrag der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 €.
Vor Beginn der Arbeiten. Zuerst schließen Sie mit uns einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage. Dann stellen Sie den Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“, erst danach wird eingebaut. Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte bestätigt den Antrag.
Ja, das ist geplant. Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll auf 15 % sinken, in der EU gefertigte Wärmepumpen sollen 15 Prozentpunkte Bonus erhalten. Details sind noch nicht veröffentlicht. Für die Restkosten gibt es den Ergänzungskredit der KfW (358/359).
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das GModG hat am 29.07.2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft „Heizungsgesetz“ genannt, abgelöst. Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist damit entfallen, ebenso die verschärften Austauschpflichten des alten Gesetzes.
Ja. Wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss aber einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl nutzen: ab 2029 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 01.01.2040 mindestens 60 %. Zusammen mit dem steigenden CO2-Preis wird der Betrieb dadurch teurer.
In der Regel nicht. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Ältere Konstanttemperaturkessel können weiterhin einer Austauschpflicht unterliegen, das prüfen wir im Einzelfall.
Nein. Gefördert wird über den KfW-Zuschuss 458 nur der Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung, etwa auf eine Wärmepumpe. Voraussetzung ist, dass die versorgte Fläche danach zu mindestens 65 % erneuerbar beheizt wird. Das ist eine Förderbedingung, keine gesetzliche Pflicht.
Heizungstausch & Wartung
Was es bei Ihnen kostet, hängt vom neuen Wärmeerzeuger, der Heizlast, dem Zustand von Heizkörpern und Leitungen sowie vom Aufwand für Abgasanlage, Aufstellort und Rückbau der alten Anlage ab. Das verbindliche Angebot bekommen Sie nach dem kostenlosen Wärmepumpen-Check vor Ort. Beim Wechsel auf eine förderfähige Heizung ist der Förderantrag aus einer Hand inklusive.
Die einzelne Therme lässt sich weiter tauschen, eine neue Gastherme unterliegt aber ab 2029 der Biobrennstoff-Quote. Alternativen sind die Zentralisierung für das ganze Haus mit Wärmepumpe oder Hybrid, der Anschluss an die Fernwärme oder eine Wärmepumpe je Wohnung. Für die Zentralisierung braucht es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizung so eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die der Raum braucht. Nach Verfahren B geschieht das mit raumweiser Heizlastberechnung. Der Aufwand hängt von der Zahl der Heizkörper und davon ab, ob voreinstellbare Thermostatventile schon vorhanden sind. Gefördert wird die Heizungsoptimierung über das BAFA mit 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 20 %.
Die meisten Hersteller sehen eine jährliche Wartung vor, oft auch als Bedingung für die Gewährleistung. Der Aufwand hängt vom Anlagentyp und den nötigen Ersatzteilen ab, das Angebot nennen wir Ihnen vorab. Die Messung durch den Schornsteinfeger ersetzt die Wartung nicht.
Nein, viele Wärmepumpen laufen auch mit Heizkörpern, wenn die Vorlauftemperatur passt. Eine Fußbodenheizung verbessert die Effizienz. Nachträglich lässt sie sich im Fräsverfahren in den vorhandenen Estrich einbringen. Ob sich das lohnt, prüfen wir beim kostenlosen Wärmepumpen-Check vor Ort.
Bad & Sanitär
Was es bei Ihnen kostet, hängt von der Größe des Bads, der Ausstattung, dem Zustand der vorhandenen Leitungen und dem Umfang von Rückbau und Abdichtung ab. Das verbindliche Angebot bekommen Sie nach der kostenlosen Badplanung mit Aufmaß.
Sie haben einen Ansprechpartner, ein Angebot und einen Zeitplan für alle Gewerke, vom Rückbau über Installation, Abdichtung und Fliesen bis zur Endreinigung. Wir koordinieren die Abfolge, damit Sie nicht mehrere Betriebe einzeln abstimmen müssen.
Oft ja. Entscheidend sind die Aufbauhöhe für das Gefälle, die Lage des Abflussrohrs und bei Berliner Altbauten die Holzbalkendecke. Die Abdichtung erfolgt nach DIN 18534. Wir prüfen vor der Planung, was in Ihrem Bad möglich ist.
Wenn es sinnvoll ist, ja. Alte verzinkte Stahl- oder Bleileitungen sollten getauscht werden. Arbeiten am Trinkwassernetz dürfen nur eingetragene Installateure ausführen, wir sind im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragen.
Ja. Wir planen bodengleiche Duschen und Bewegungsflächen nach DIN 18040-2. Für den Umbau kann ein Zuschuss der Pflegekasse in Frage kommen, das klären Sie vorab mit Ihrer Pflegekasse.
SHK-Notdienst
Rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, unter 030 70016542. Wir helfen bei Heizungsausfall, fehlendem Warmwasser, Rohrbruch und anderen akuten Schäden an Heizungs- und Sanitäranlagen in Berlin und Brandenburg.
Das hängt von Auslastung und Einsatzort ab, deshalb versprechen wir keine pauschale Zeit. Wir melden uns sofort zurück und nennen Ihnen eine realistische Ankunftszeit.
Prüfen Sie den Anlagendruck am Manometer, die Störungsanzeige am Gerät, die Sicherung und ob Gas- oder Ölzufuhr offen sind. Viele Geräte lassen sich nach einer Störung einmal entriegeln. Riechen Sie Gas, öffnen Sie die Fenster, betätigen Sie keine elektrischen Schalter, verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie von draußen den Notruf Ihres Gasversorgers an.
Schließen Sie sofort den Hauptabsperrhahn, meist im Keller oder am Wasserzähler, und schalten Sie in betroffenen Räumen den Strom ab. Rufen Sie dann unseren Notdienst an. Ist die Schadstelle nicht sichtbar, übernimmt unser Schwesterbetrieb clieni-abwassertechnik.de die Leckortung.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben oder Ihr Problem. Wir melden uns zeitnah, im Notfall ist unser SHK-Notdienst rund um die Uhr erreichbar.
