CLIENI SHK ersetzt Gasetagenheizungen in Berliner Altbauten: durch eine neue Therme, eine zentrale Wärmepumpen-Kaskade, einen Fernwärmeanschluss oder eine Wohnungs-Wärmepumpe. Eine neue Gastherme ist nach dem GModG erlaubt, braucht ab 2029 aber 10 Prozent Bio-Anteil. Beim Wechsel auf erneuerbare Wärme erhalten Selbstnutzer 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, unabhängig vom Alter der Therme.
In Berliner Gründerzeithäusern ist die Gasetagenheizung der Normalfall. Jede Wohnung hat ihre eigene Therme, meist in Küche, Bad oder Flur, die Abgase laufen über gemeinsame Schornsteinzüge oder ein Luft-Abgas-System ab. Die Therme gehört oft zum Sondereigentum, der Schornstein und die Leitungen im Treppenhaus zum Gemeinschaftseigentum. Genau diese Aufteilung macht die Modernisierung kompliziert.
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Eine neue Gastherme darf wieder eingebaut werden, ohne dass 65 Prozent erneuerbare Energie nachgewiesen werden müssen. Dafür gilt ab 2029 eine Quote für CO2-neutrale Brennstoffe, die bis 2040 auf mindestens 60 Prozent steigt. Wer jetzt tauscht, sollte wissen, was das für die Gasrechnung der nächsten Jahre bedeutet.
CLIENI SHK arbeitet für einzelne Wohnungseigentümer ebenso wie für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Auf dieser Seite steht, welche Lösungen in Frage kommen, was sie ungefähr bedeuten und wie der Weg vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung aussieht.
Wärmepumpen-Check vor Ort
Wir kommen vorbei, schauen uns Heizkörper, Heizraum und Aufstellort an und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie eine Wärmepumpe bei Ihnen passt.
- Heizkörper und Vorlauftemperatur prüfen
- Aufstellort und Schallschutz bewerten
- Förderfähigkeit nach KfW 458 einschätzen
Unverbindlich, für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser in Berlin und Brandenburg.
Die fünf Optionen im Überblick
Es gibt keine Lösung, die für jedes Haus passt. Entscheidend sind Zahl der Wohnungen, Zustand der Abgasanlage, Platz im Keller, im Hof oder auf dem Dach, die Nähe zum Fernwärmenetz und nicht zuletzt die Einigkeit der Eigentümer.
| Option | Was dafür spricht | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Neue Gas-Brennwerttherme je Wohnung | Geringster Umbau, einzeln entscheidbar, keine neuen Steigleitungen | Bio-Quote ab 2029, steigender CO2-Preis, keine KfW-Förderung, Abgasanlage muss für Brennwert geeignet sein |
| Zentralisierung mit Wärmepumpen-Kaskade | Förderfähig, ein zentrales System, Thermen und Einzelabgasführung entfallen | Neue Steigleitungen, Platz für Außengeräte, Lärm im Hof, Heizkostenabrechnung, WEG-Beschluss |
| Anschluss an Fernwärme | Wenig Technik im Haus, kein Außengerät, kein Brennstoff im Gebäude | Netz muss in der Nähe liegen, Preise und Bedingungen des Versorgers, ebenfalls Zentralisierung nötig |
| Wohnungs-Wärmepumpe | Einzelne Eigentümer können vorangehen, förderfähig | Aufstellort für das Außengerät an Balkon, Fassade oder Dach, Denkmalschutz, Zustimmung der WEG |
| Hybridanlage | Wärmepumpe trägt den Großteil, Gas nur für Spitzenlast, gut bei hohen Vorlauftemperaturen | Zwei Systeme warten, für den neuen Gaskessel kann die Brennstoffquote gelten, das prüfen wir |
Neue Gastherme: erlaubt, aber durchrechnen
Der Einbau einer neuen Gas-Brennwerttherme ist nach dem GModG zulässig. Das ist für viele Eigentümer die schnellste Lösung, vor allem wenn die alte Therme ausgefallen ist und die Gemeinschaft noch keinen Plan hat. Allerdings muss ab 2029 ein Anteil von 10 Prozent CO2-neutralem Brennstoff bezogen werden, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab dem 01.01.2040 mindestens 60 Prozent. Biomethan ist teurer als Erdgas, dazu kommt der steigende CO2-Preis.
Technisch ist der Wechsel von einer alten Heizwerttherme zu einer Brennwerttherme nicht immer ein reiner Gerätetausch. Brennwertgeräte erzeugen kühles, feuchtes Abgas und Kondensat. Die Abgasleitung muss feuchteunempfindlich sein, oft wird ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr in den vorhandenen Schornsteinzug eingezogen, und das Kondensat braucht einen Anschluss an das Abwasser. Das stimmen wir mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger ab, bevor das Gerät bestellt wird.
Gasetagenheizung ersetzen: Wir beraten Sie in ganz Berlin & Brandenburg, ehrlich und mit Blick auf die Förderung.
Zentralisierung, Fernwärme und Wohnungs-Wärmepumpe
Bei der Zentralisierung wird aus vielen einzelnen Thermen ein Heizsystem für das ganze Haus. Die Wärme kommt dann aus einer Wärmepumpen-Kaskade, also mehreren zusammengeschalteten Geräten, aus einer Hybridanlage oder aus der Fernwärme. Neue Steigleitungen verlaufen meist durch stillgelegte Schornsteinzüge, im Treppenhaus oder in Schächten. In jeder Wohnung wird ein Wärmemengenzähler gesetzt, damit nach Verbrauch abgerechnet werden kann. Das ist ein größeres Projekt, bringt aber den größten Schritt bei Förderung und Betriebskosten.
Eine Wohnungs-Wärmepumpe ersetzt die Therme einer einzelnen Wohnung. Das Außengerät steht auf dem Balkon, an der Hoffassade oder auf dem Dach, das Innengerät hängt oft an der Stelle der alten Therme. Das ist sinnvoll, wenn einzelne Eigentümer handeln wollen, bevor die Gemeinschaft zentralisiert. Lärm, Kondensatableitung und die Optik der Fassade müssen dabei geklärt sein.
- Zentralisierung: größter Umbau, meist der größte Schritt bei Förderung und Betrieb
- Fernwärme: nur dort, wo ein Netz erreichbar ist, Bedingungen beim Versorger anfragen
- Wohnungs-Wärmepumpe: Einzellösung, abhängig von Aufstellort und Zustimmung
- Hybrid: Übergang, wenn die Heizkörper hohe Vorlauftemperaturen brauchen
Förderung bei der Gasetagenheizung
Die KfW fördert über den Zuschuss 458 nur den Wechsel auf erneuerbare Wärme, eine neue Gastherme wird nicht gefördert. Für den Umstieg gibt es 30 Prozent Grundförderung, auch für Vermieter und Eigentümergemeinschaften. Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent bis zum 31.01.2027. Bei der Gasetagenheizung gilt er unabhängig vom Alter der Therme, anders als bei einer Gas-Zentralheizung, die mindestens 20 Jahre alt sein muss. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro, ab der siebten je 8.000 Euro. Ein Einkommensbonus ist für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro möglich. Insgesamt sind höchstens 70 Prozent drin, bei Einkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent. Eine Zusage oder eine bestimmte Förderhöhe können wir nicht garantieren, wir helfen Ihnen aber, die Bedingungen richtig zu erfüllen.
Vom ersten Gespräch zum Beschluss und Einbau
- 01
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Thermen, Abgasanlage, Leitungswege, mögliche Aufstellorte und die Heizkörper in einigen Musterwohnungen.
- 02
Klärung mit Schornsteinfeger und Versorger
Wir klären die Anforderungen an die Abgasanlage und fragen bei Bedarf die Fernwärmeverfügbarkeit an.
- 03
Variantenvergleich für die WEG
Die Verwaltung erhält Varianten mit Kostenrahmen, Förderchancen und Betriebskostenschätzung als Beschlussvorlage.
- 04
Beschluss der Eigentümerversammlung
Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum wie Schornstein, Steigleitungen oder Dach brauchen einen Beschluss. Wir erläutern die Varianten auf Wunsch in der Versammlung.
- 05
Vertrag und Förderantrag
Vertrag mit Bedingung der Förderzusage, Bestätigung zum Antrag durch uns, Antrag im Portal Meine KfW vor Beginn der Arbeiten.
- 06
Umsetzung in Abschnitten
Wir bauen strang- oder wohnungsweise um, damit die Bewohner möglichst kurz ohne Heizung und Warmwasser sind.
- 01
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Thermen, Abgasanlage, Leitungswege, mögliche Aufstellorte und die Heizkörper in einigen Musterwohnungen.
- 02
Klärung mit Schornsteinfeger und Versorger
Wir klären die Anforderungen an die Abgasanlage und fragen bei Bedarf die Fernwärmeverfügbarkeit an.
- 03
Variantenvergleich für die WEG
Die Verwaltung erhält Varianten mit Kostenrahmen, Förderchancen und Betriebskostenschätzung als Beschlussvorlage.
- 04
Beschluss der Eigentümerversammlung
Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum wie Schornstein, Steigleitungen oder Dach brauchen einen Beschluss. Wir erläutern die Varianten auf Wunsch in der Versammlung.
- 05
Vertrag und Förderantrag
Vertrag mit Bedingung der Förderzusage, Bestätigung zum Antrag durch uns, Antrag im Portal Meine KfW vor Beginn der Arbeiten.
- 06
Umsetzung in Abschnitten
Wir bauen strang- oder wohnungsweise um, damit die Bewohner möglichst kurz ohne Heizung und Warmwasser sind.
Häufige Stolpersteine im Altbau
Gemeinsamer Schornstein
Wenn eine Wohnung auf Wärmepumpe umstellt und andere am Schornstein bleiben, muss die Abgasanlage für die verbleibenden Geräte weiter passen. Das prüft der Schornsteinfeger.
Warmwasser
Viele Kombithermen bereiten auch Warmwasser. Bei jeder Alternative muss die Warmwasserversorgung mitgeplant werden, zentral mit Trinkwasserhygiene oder dezentral je Wohnung.
Denkmalschutz
Außengeräte an der Straßenfassade sind in geschützten Häusern kaum durchsetzbar. Hof und Dach sind die üblichen Alternativen.
Uneinige Gemeinschaft
Wenn nicht alle gleichzeitig tauschen wollen, hilft ein Stufenplan: Zentralisierung vorbereiten, einzelne defekte Thermen überbrückend ersetzen.
Häufige Fragen zur Gasetagenheizung
Ja. Nach dem GModG ist das erlaubt. Ab 2029 muss ein Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt werden, beginnend mit 10 Prozent. Eine KfW-Förderung gibt es für die neue Gastherme nicht.
Eine funktionierende Gasetagenheizung darf weiterlaufen und repariert werden. Ob ein Tausch sinnvoll ist, hängt vom Zustand, von den Reparaturkosten und von den Plänen der Eigentümergemeinschaft ab.
Ja, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnen und die funktionstüchtige Gasetagenheizung durch eine erneuerbare Heizung ersetzen. Bei Gasetagenheizungen kommt es auf das Alter nicht an. Der Bonus liegt bis zum 31.01.2027 bei 16 Prozent.
Ja. Neue Steigleitungen, Eingriffe in Schornstein, Dach oder Keller betreffen das Gemeinschaftseigentum. Die Eigentümerversammlung muss darüber beschließen.
Das hängt von der Zahl der Wohnungen, den Wegen für neue Steigleitungen, dem Wärmeerzeuger (Wärmepumpen-Kaskade, Hybrid oder Fernwärme), dem Aufstellort und den Wärmemengenzählern ab. Nach der Bestandsaufnahme bekommen Sie vorab ein verbindliches Angebot. Wird eine förderfähige Heizung beauftragt, ist der Förderantrag aus einer Hand inklusive.
Technisch oft ja. Für das Außengerät an Fassade, Balkon oder Dach brauchen Sie in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, bei Denkmalschutz auch der Behörde.
Er prüft, ob die Abgasanlage zum neuen Gerät passt. Beim Wechsel auf Brennwerttechnik ist oft eine neue Abgasleitung im Schornstein nötig. Wir stimmen das vor der Bestellung ab.
Weitere Seiten zu Heizungstausch
Passende Leistungen
Jetzt unverbindlich beraten lassen, transparent und vom Berliner SHK-Fachbetrieb.

