Ratgeber · 7 Min.

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was jetzt für Ihre Heizung gilt

18. September 2026

Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland nicht mehr das Gebäudeenergiegesetz, sondern das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Für viele Eigentümer ist das eine Erleichterung, denn die umstrittene Pflicht, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten muss, ist entfallen. Ganz so einfach ist es aber nicht: Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, verpflichtet sich zu einer Brennstoffquote, die über die Jahre deutlich steigt. Dieser Ratgeber erklärt, was sich geändert hat, was gleich geblieben ist und wie Sie die Entscheidung für Ihre nächste Heizung sinnvoll treffen.

Die kurze Antwort

Das GModG hat am 29.07.2026 das GEG abgelöst. Bundestag und Bundesrat hatten es am 10.07.2026 beschlossen. Die 65-Prozent-Pflicht für neu eingebaute Heizungen gibt es nicht mehr, ebenso wenig die verschärften Austauschpflichten des alten Heizungsgesetzes. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder neu eingebaut werden. Wer das tut, muss aber einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen, also Biomethan, Bioöl oder synthetische Brennstoffe. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.

Was sich gegenüber dem GEG geändert hat

Die 65-Prozent-Pflicht ist entfallen

Nach dem alten Gebäudeenergiegesetz musste eine neu eingebaute Heizung in vielen Fällen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. In der Praxis lief das oft auf eine Wärmepumpe, einen Fernwärmeanschluss oder eine Hybridlösung hinaus. Diese Pflicht gibt es mit dem GModG nicht mehr. Sie haben damit wieder die freie Wahl zwischen den Heizsystemen.

Neu: die Biobrennstoff-Quote

An die Stelle der 65-Prozent-Pflicht tritt eine Quote für CO2-neutrale Brennstoffe. Sie gilt für Gas- und Ölheizungen, die neu eingebaut werden, und steigt in festen Stufen:

  • ab 2029: mindestens 10 Prozent CO2-neutrale Brennstoffe
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 01.01.2040: mindestens 60 Prozent

Für Sie heißt das: Eine Gasheizung, die Sie heute einbauen, läuft in den ersten Jahren mit normalem Erdgas. Ab 2029 muss ein Teil des Gases als Biomethan bezogen werden, und dieser Anteil wächst, während die Heizung noch lange nicht abgeschrieben ist. Eine Brennwerttherme hält in der Regel deutlich länger als bis 2040. Wer 2026 einbaut, sollte also mit der 60-Prozent-Stufe rechnen.

Die Austauschpflicht-Verschärfungen sind gestrichen

Auch die Verschärfungen, die das alte Heizungsgesetz für den Austausch bestehender Heizungen vorgesehen hatte, sind entfallen. Ältere Konstanttemperaturkessel können weiterhin einer Austauschpflicht unterliegen. Ob das auf Ihren Kessel zutrifft, hängt von Bauart und Alter ab, wir prüfen das im Einzelfall.

Was das für bestehende Heizungen bedeutet

Für die meisten Eigentümer ändert sich im Alltag zunächst nichts. Ihre funktionierende Heizung darf weiterlaufen, sie darf gewartet und repariert werden. Auch wenn ein Brenner, eine Pumpe oder ein Wärmetauscher defekt ist, müssen Sie nicht gleich die ganze Anlage tauschen. Die Biobrennstoff-Quote betrifft nur Heizungen, die neu eingebaut werden.

Sinnvoll ist trotzdem ein Blick auf das Alter der Anlage. Ein Kessel, der 20 Jahre oder älter ist, wird in den nächsten Jahren ohnehin ersetzt werden müssen. Wer den Tausch dann unter Zeitdruck im Winter machen muss, hat weniger Auswahl und oft keine Zeit mehr für einen Förderantrag. Eine regelmäßige Heizungswartung zeigt früh, wie es um die Anlage steht.

Gas oder Wärmepumpe: Wie Sie jetzt entscheiden

Das GModG erlaubt wieder beides. Die Frage ist deshalb nicht mehr, was Sie dürfen, sondern was sich für Ihr Haus über die Laufzeit rechnet. Drei Punkte sprechen dafür, genau hinzusehen:

  • Betriebskosten: Gas und Öl werden durch die Biobrennstoff-Quote und den steigenden CO2-Preis im Betrieb teurer. Biomethan und Bioöl sind in der Regel teurer als fossile Brennstoffe.
  • Förderung: Über den KfW-Zuschuss 458 gefördert wird nur der Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung. Ein neuer Gaskessel bekommt keinen Zuschuss.
  • Investition: Eine Wärmepumpe ist in der Anschaffung aufwendiger als ein Gasbrennwert-Tausch. Wie groß der Unterschied bei Ihnen ist, hängt von Heizlast, Heizkörpern und Aufstellort ab, und mit Förderung kann der Abstand deutlich kleiner werden.

Wichtig ist dabei ein Punkt, der oft verwechselt wird: Die 65 Prozent tauchen weiterhin auf, allerdings nicht mehr im Gesetz, sondern als Förderbedingung. Wer den KfW-Zuschuss erhalten will, muss die versorgte Fläche nach dem Umbau zu mindestens 65 Prozent erneuerbar beheizen. Eine Pflicht ist das nicht, eine Voraussetzung für das Geld schon.

Häufige Missverständnisse

  • „Gasheizungen sind verboten.“ Das war auch unter dem GEG nicht der Fall und gilt nach dem GModG erst recht nicht. Neue Gasheizungen sind erlaubt, unterliegen aber der Biobrennstoff-Quote.
  • „Ich muss meine alte Heizung bis zu einem Stichtag austauschen.“ Eine allgemeine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen gibt es nicht. Nur ältere Konstanttemperaturkessel können weiterhin betroffen sein.
  • „Die Quote betrifft mich erst 2040.“ Die erste Stufe beginnt 2029, also wenige Jahre nach dem Einbau einer heute gekauften Heizung.
  • „Ohne 65-Prozent-Pflicht gibt es keine Förderung mehr.“ Der KfW-Zuschuss 458 besteht weiter, allerdings nur für den Wechsel auf eine erneuerbare Heizung.

Wer unsicher ist, welche Aussage auf das eigene Haus zutrifft, sollte sich nicht auf Schlagzeilen verlassen, sondern die Anlage vor Ort prüfen lassen.

Besonderheiten in Berlin

In Berlin ist die Ausgangslage anders als im typischen Einfamilienhausgebiet. In den Gründerzeitquartieren von Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Kreuzberg, Neukölln, Wedding, Schöneberg und Charlottenburg heizen sehr viele Wohnungen mit einer Gasetagenheizung, also einer eigenen Therme je Wohnung. Das GModG erlaubt auch hier weiterhin den Tausch gegen eine neue Therme. Die Biobrennstoff-Quote gilt dann für jede einzelne neue Therme.

Wer das ganze Haus umstellen möchte, etwa auf eine zentrale Wärmepumpe, einen Fernwärmeanschluss oder eine Hybridlösung, braucht in einer Eigentümergemeinschaft einen Beschluss. Für selbstnutzende Eigentümer ist dabei interessant, dass der Austausch einer funktionstüchtigen Gasetagenheizung zu den Fällen gehört, in denen die KfW derzeit den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gewährt. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Gasetagenheizung.

In den Großsiedlungen in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Hohenschönhausen sind die Wohnungen dagegen überwiegend an die Fernwärme angeschlossen. Dort betrifft das GModG Mieter und Eigentümer kaum direkt, SHK-Themen sind eher Strangsanierung, Trinkwasser und der hydraulische Abgleich.

So gehen Sie jetzt sinnvoll vor

  • Alter und Zustand der vorhandenen Heizung feststellen, am besten im Rahmen der nächsten Wartung.
  • Heizlast des Gebäudes berechnen lassen. Die Heizlast ist die Wärmeleistung, die das Haus am kältesten Tag braucht. Sie entscheidet, welche Heizung passt.
  • Varianten vergleichen: Wärmepumpe, Hybrid, Fernwärme, Brennwert. Dabei die Biobrennstoff-Quote und die Förderung einrechnen.
  • Wenn eine geförderte Lösung in Frage kommt: den Vertrag mit Bedingung der Förderzusage abschließen und den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen.
  • Kleinere Maßnahmen nicht vergessen: Ein hydraulischer Abgleich oder ein Pumpentausch wird über das BAFA gefördert und senkt den Verbrauch jeder Heizung.

Mit unserem Wärmepumpen-Rechner können Sie vorab abschätzen, welche Größe Ihr Haus bräuchte und wie viel Strom sie verbrauchen würde. Das verbindliche Angebot bekommen Sie nach dem kostenlosen Wärmepumpen-Check vor Ort, und bei Auftrag gibt es den Förderantrag aus einer Hand, inklusive.

Häufige Fragen

Das GModG hat am 29.07.2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Bundestag und Bundesrat hatten es am 10.07.2026 beschlossen.

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CLIENI SHK berät Sie vor Ort in Berlin und Brandenburg und rechnet die Förderung mit Ihnen durch. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach dem Vor-Ort-Termin.

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