So rechnet der Förderrechner
Ausgangspunkt sind die förderfähigen Kosten: Für die erste Wohneinheit sind das bis zu 28.000 Euro, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst oder finanzieren es über den Ergänzungskredit der KfW.
Auf diese Kosten gibt es 30 Prozent Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt, kann den Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und den Einkommensbonus dazu bekommen. Maßgeblich für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Ein minderjähriges Kind im Haushalt senkt den anzusetzenden Betrag einmalig um 10.000 Euro.
Die Summe der Sätze ist gedeckelt: auf 70 Prozent, bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 Euro auf 80 Prozent.
Was der Rechner nicht weiß
Ob Ihr Vorhaben alle technischen Mindestanforderungen erfüllt, klärt der Vor-Ort-Termin: etwa die Effizienz der Wärmepumpe, den hydraulischen Abgleich und dass die versorgte Fläche danach zu mindestens 65 Prozent erneuerbar beheizt wird. Der für das erste Quartal 2027 geplante Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen ist noch nicht eingerechnet, weil die Details bislang nicht veröffentlicht sind.
Eine Förderzusage kann nur die KfW geben. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, bestätigen als Fachunternehmen die technischen Angaben und begleiten den Nachweis nach dem Einbau.
Zahlen sind das eine. Beim Vor-Ort-Termin rechnen wir Ihr Haus raumweise und verbindlich.
Häufige Fragen
Seit dem 21.07.2026 gibt die KfW 30 Prozent Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, dazu je nach Einkommen 10, 30 oder 40 Prozent Einkommensbonus. Höchstens sind 70 Prozent möglich, bei Einkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent.
Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro. Bei 80 Prozent sind das 22.400 Euro Zuschuss, bei 70 Prozent 19.600 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent, der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt (40, 30 oder 10 Prozent), der Höchstsatz stieg für niedrige Einkommen auf 80 Prozent. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen, und gefördert wird nur noch der Wechsel von fossil auf erneuerbar.
Ab dem 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit halbjährlich, der Bonus um 4 Prozentpunkte, die Kostengrenze um 750 Euro. Der Rechner zeigt Ihnen, was das für Ihren Fall bedeutet.
Ja, Vermieter und Eigentümergemeinschaften erhalten die Grundförderung von 30 Prozent. Die Boni gibt es nur für selbstgenutzte Wohneinheiten.
Vor Beginn der Arbeiten. Zuerst schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Bedingung zur Förderzusage, dann stellen Sie den Antrag im Portal Meine KfW. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.
