Werkzeug · KfW 458 · Stand 21.07.2026

Förderrechner Heizung: Ihr Zuschuss in 30 Sekunden

Rechnet mit den KfW-Sätzen, die seit dem 21.07.2026 gelten, inklusive Klimabonus, Einkommensstaffel und Kinderregel. Dazu sehen Sie, was nach dem nächsten Stichtag noch übrig bliebe.

  • Neue Sätze seit 21.07.2026
  • Stichtagsvergleich
  • Ohne Anmeldung

Förderrechner KfW 458

Regeln Stand 21.07.2026
1Welche Heizung ersetzen Sie?

Der Klimabonus gilt bei Gas- und Biomasseheizungen erst ab 20 Jahren.

2Wohnen Sie selbst im Haus?
3Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
4Geschätzte Kosten der neuen Heizung
10.000 €80.000 €

Ihr möglicher Zuschuss

12.880 €

Eigenanteil rund 19.120 €

Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
Einkommensbonus
0 %
Fördersatz
46 %
förderfähige Kosten (max. 28.000 €)
28.000 €

Antrag ab 01.02.2027?

Dann wären es noch 11.445 €, also 1.435 € weniger. Klimabonus und Kostengrenze sinken halbjährlich.

Unverbindliche Berechnung nach den KfW-Regeln seit 21.07.2026. Boni nur für selbstgenutzte Wohneinheiten mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz. Bei mehreren Wohneinheiten rechnen wir vereinfacht mit gleichmäßig verteilten Kosten. Voraussetzung ist der Wechsel auf eine erneuerbare Heizung und der Antrag vor Beginn der Arbeiten. Der für das 1. Quartal 2027 geplante Wertschöpfungsbonus ist nicht eingerechnet. Eine Förderzusage erteilt nur die KfW.

So rechnet der Förderrechner

Ausgangspunkt sind die förderfähigen Kosten: Für die erste Wohneinheit sind das bis zu 28.000 Euro, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst oder finanzieren es über den Ergänzungskredit der KfW.

Auf diese Kosten gibt es 30 Prozent Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt, kann den Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und den Einkommensbonus dazu bekommen. Maßgeblich für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Ein minderjähriges Kind im Haushalt senkt den anzusetzenden Betrag einmalig um 10.000 Euro.

Die Summe der Sätze ist gedeckelt: auf 70 Prozent, bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 Euro auf 80 Prozent.

Was der Rechner nicht weiß

Ob Ihr Vorhaben alle technischen Mindestanforderungen erfüllt, klärt der Vor-Ort-Termin: etwa die Effizienz der Wärmepumpe, den hydraulischen Abgleich und dass die versorgte Fläche danach zu mindestens 65 Prozent erneuerbar beheizt wird. Der für das erste Quartal 2027 geplante Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen ist noch nicht eingerechnet, weil die Details bislang nicht veröffentlicht sind.

Eine Förderzusage kann nur die KfW geben. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, bestätigen als Fachunternehmen die technischen Angaben und begleiten den Nachweis nach dem Einbau.

Zahlen sind das eine. Beim Vor-Ort-Termin rechnen wir Ihr Haus raumweise und verbindlich.

Häufige Fragen

Seit dem 21.07.2026 gibt die KfW 30 Prozent Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, dazu je nach Einkommen 10, 30 oder 40 Prozent Einkommensbonus. Höchstens sind 70 Prozent möglich, bei Einkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent.

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