Wärmepumpe vor einem Einfamilienhaus im Winter, warmes Licht in den Fenstern

Wärmepumpe · Förderung KfW 458

Wärmepumpe Förderung 2026: KfW 458 in Berlin richtig nutzen

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus: Hier steht, was seit dem 21.07.2026 gilt, wie die Boni ab Februar 2027 sinken und in welcher Reihenfolge Vertrag, Antrag und Einbau laufen müssen.

  • Stand der Förderung: 21.07.2026
  • Förderrechner direkt auf der Seite
  • Vertrag mit Förderbedingung
  • Bestätigung zum Antrag durch uns

CLIENI SHK begleitet in Berlin und Brandenburg den KfW-Zuschuss 458 für Wärmepumpen. Seit 21.07.2026 gibt es 30 Prozent Grundförderung, für Selbstnutzer 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus bis 31.01.2027 und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Gedeckelt ist bei 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bei 80 Prozent von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.

Die Heizungsförderung für Wohngebäude läuft über den KfW-Zuschuss 458. Mit der Neufassung vom 21.07.2026 hat sich einiges verschoben: Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 schrittweise, der Einkommensbonus ist nach Einkommen gestaffelt, der Effizienzbonus ist entfallen. Wer jetzt plant, sollte die aktuellen Zahlen kennen und nicht die aus Zeitungsartikeln vom vergangenen Jahr.

Mit dem Rechner unten ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihren voraussichtlichen Fördersatz und den Zuschuss für Ihr Vorhaben. Darunter erklären wir die einzelnen Bausteine, die Voraussetzungen, die Degression bis 2028 und den Ablauf vom Angebot bis zur Auszahlung. Die Entscheidung über die Förderung trifft die KfW, wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig und in der richtigen Reihenfolge vorliegen.

Förderrechner KfW 458

Regeln Stand 21.07.2026
1Welche Heizung ersetzen Sie?

Der Klimabonus gilt bei Gas- und Biomasseheizungen erst ab 20 Jahren.

2Wohnen Sie selbst im Haus?
3Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
4Geschätzte Kosten der neuen Heizung
10.000 €80.000 €

Ihr möglicher Zuschuss

12.880 €

Eigenanteil rund 19.120 €

Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
Einkommensbonus
0 %
Fördersatz
46 %
förderfähige Kosten (max. 28.000 €)
28.000 €

Antrag ab 01.02.2027?

Dann wären es noch 11.445 €, also 1.435 € weniger. Klimabonus und Kostengrenze sinken halbjährlich.

Unverbindliche Berechnung nach den KfW-Regeln seit 21.07.2026. Boni nur für selbstgenutzte Wohneinheiten mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz. Bei mehreren Wohneinheiten rechnen wir vereinfacht mit gleichmäßig verteilten Kosten. Voraussetzung ist der Wechsel auf eine erneuerbare Heizung und der Antrag vor Beginn der Arbeiten. Der für das 1. Quartal 2027 geplante Wertschöpfungsbonus ist nicht eingerechnet. Eine Förderzusage erteilt nur die KfW.

Kostenlos

Wärmepumpen-Check vor Ort

Wir kommen vorbei, schauen uns Heizkörper, Heizraum und Aufstellort an und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie eine Wärmepumpe bei Ihnen passt.

  • Heizkörper und Vorlauftemperatur prüfen
  • Aufstellort und Schallschutz bewerten
  • Förderfähigkeit nach KfW 458 einschätzen
Kostenlosen Check anfragen

Unverbindlich, für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser in Berlin und Brandenburg.

Die Förderbausteine im Überblick

Der Fördersatz setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen. Die Grundförderung bekommt jeder Antragsteller, die beiden Boni nur selbstnutzende Eigentümer, die das Haus oder die Wohnung als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen.

  • Ein Beispiel: Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent ergibt 46 Prozent. Kommt ein Einkommensbonus von 30 Prozent hinzu, wären es rechnerisch 76 Prozent, ausgezahlt werden 70 Prozent.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine funktionstüchtige Altanlage voraus. Ist die Heizung bereits ausgefallen, sprechen Sie uns vor dem Austausch an, damit wir die Förderfrage klären.
BausteinHöheWer ihn bekommt
Grundförderung30 %Alle Antragsteller, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften
Klimageschwindigkeitsbonus16 % bis 31.01.2027, danach sinkendSelbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonus10 %, 30 % oder 40 %Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €
Höchstfördersatz70 %Obergrenze für die Summe der Bausteine im Regelfall
Erhöhter Höchstfördersatz80 %Selbstnutzer mit Einkommen bis 30.000 €, mit minderjährigem Kind bis 40.000 €

Einkommensbonus: Staffel und Kinderabzug

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Steuerbescheid. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 € gesenkt. Der Abzug gilt einmal pro Haushalt, nicht je Kind.

Zu versteuerndes EinkommenEinkommensbonusMit minderjährigem Kind im Haushalt
bis 30.000 €40 %gilt bis 40.000 €
30.001 bis 40.000 €30 %gilt von 40.001 bis 50.000 €
40.001 bis 50.000 €10 %gilt von 50.001 bis 60.000 €
über 50.000 €kein Bonusüber 60.000 € kein Bonus

Förderung für Wärmepumpen: Wir beraten Sie in ganz Berlin & Brandenburg, ehrlich und mit Blick auf die Förderung.

Förderfähige Kosten und Höchstbeträge

Der Fördersatz wird auf die förderfähigen Kosten angewendet, nicht auf jede beliebige Rechnungssumme. Für die erste Wohneinheit sind derzeit höchstens 28.000 € förderfähig. Liegt Ihr Angebot darüber, bezieht sich der Zuschuss auf 28.000 €, den Rest tragen Sie selbst oder finanzieren ihn.

  • Beispiel Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten: 28.000 € plus fünfmal 15.000 € plus zweimal 8.000 € ergibt 119.000 € förderfähige Kosten.
  • In Häusern mit Selbstnutzern und Mietern rechnen wir die Förderung getrennt nach Situation durch, weil die Boni nur für Selbstnutzer gelten. Mehr dazu auf der Seite zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.
WohneinheitFörderfähige KostenMaximaler Zuschuss
1. Wohneinheit28.000 €19.600 € bei 70 %, 22.400 € bei 80 %
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €abhängig vom Fördersatz je Antrag
ab der 7. Wohneinheitje 8.000 €abhängig vom Fördersatz je Antrag

Degression: Wie Bonus und Kostengrenze ab 2027 sinken

Die Förderung ist bewusst so gebaut, dass ein früher Umstieg mehr bringt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 €.

  • Was das bedeutet: Ein Selbstnutzer mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus erhält heute 46 Prozent von 28.000 €, also 12.880 €. Ab 01.02.2027 wären es 42 Prozent von 27.250 €, also 11.445 €. Ab 01.08.2027 noch 38 Prozent von 26.500 €, also 10.070 €.
  • Maßgeblich ist nach unserem Verständnis der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der des Einbaus. Den genauen Stichtag klären wir im Einzelfall anhand der aktuellen KfW-Unterlagen.
  • Das ist ein sachlicher Grund, den Zeitplan zu prüfen. Eine gut geplante Anlage bringt über die Jahre mehr als ein paar Prozentpunkte, die man durch überhastete Planung verschenkt.
ZeitraumKlimageschwindigkeitsbonusFörderfähige Kosten 1. Wohneinheit
bis 31.01.202716 %28.000 €
ab 01.02.202712 %27.250 €
ab 01.08.20278 %26.500 €
ab 01.02.20284 %weiter halbjährlich um 750 € sinkend
ab 01.08.2028entfälltweiter halbjährlich um 750 € sinkend

Voraussetzungen für die Förderung

  • Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung, zum Beispiel vom Gas- oder Ölkessel auf die Wärmepumpe.
  • Die versorgte Fläche wird danach zu mindestens 65 Prozent erneuerbar beheizt. Das ist eine Förderbedingung der KfW, keine gesetzliche Pflicht mehr, seit das Gebäudemodernisierungsgesetz am 29.07.2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat.
  • Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.
  • Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ vor Beginn der Arbeiten. Wer vorher anfängt, verliert den Anspruch.
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten.
  • Für die Boni: Selbstnutzung als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz, beim Klimageschwindigkeitsbonus zusätzlich eine funktionstüchtige Altanlage der genannten Art.

Ablauf vom Angebot bis zur Auszahlung

  1. 01

    Termin vor Ort und Planung

    Wir nehmen das Gebäude auf, berechnen die Heizlast und klären mit Ihnen, welche Boni in Frage kommen. Den voraussichtlichen Fördersatz sehen Sie vorab im Förderrechner.

  2. 02

    Vertrag mit Förderbedingung

    Sie bekommen ein verbindliches Angebot. Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage. Wird die Förderung nicht zugesagt, sind Sie nicht gebunden.

  3. 03

    Bestätigung zum Antrag

    Wir erstellen als Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit den Angaben zu Anlage und Kosten.

  4. 04

    Antrag in „Meine KfW“

    Sie stellen den Antrag im KfW-Portal mit der BzA-ID. Für den Einkommensbonus halten Sie die Steuerbescheide bereit.

  5. 05

    Zusage abwarten

    Erst nach der Zusage beginnen wir mit den Arbeiten. Bis dahin werden keine Arbeiten am Gebäude ausgeführt.

  6. 06

    Einbau und Inbetriebnahme

    Montage, hydraulischer Abgleich, Einregulierung. Alle Einstellwerte stehen im Einsatzbericht mit Fotos.

  7. 07

    Nachweis und Auszahlung

    Nach Abschluss liefern wir Rechnung und Bestätigung nach Durchführung. Sie reichen den Nachweis im Portal ein, danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Was entfallen ist und was für 2027 geplant ist

Seit dem 21.07.2026 entfallen sind der Effizienzbonus von 5 Prozent, den es bisher für natürliche Kältemittel oder Erdwärme gab, und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasseheizungen. Wer ältere Rechenbeispiele liest, sollte diese Posten streichen.

Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus geplant. Nach den bisher bekannten Plänen soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken, in der EU gefertigte Wärmepumpen sollen einen Bonus von 15 Prozentpunkten erhalten und damit bei 30 Prozent bleiben. Die Einzelheiten sind noch nicht veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald verbindliche Regeln vorliegen.

Ergänzende Förderung und Finanzierung

KfW-Ergänzungskredit 358/359

Für den Teil der Kosten, den der Zuschuss nicht abdeckt, gibt es den Ergänzungskredit der KfW. Er lässt sich mit dem Zuschuss 458 kombinieren. Die Konditionen nennt Ihnen Ihre Bank.

BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich und Pumpentausch an bestehenden Anlagen werden über das BAFA als Einzelmaßnahme mit 15 Prozent gefördert, mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 20 Prozent.

Heizkörpertausch und Nebenarbeiten

Welche Nebenarbeiten zu den förderfähigen Kosten der Wärmepumpe zählen, richtet sich nach den KfW-Unterlagen. Wir weisen sie im Angebot getrennt aus, damit die Zuordnung sauber ist.

Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpen

Über den KfW-Zuschuss 458 gibt es 30 Prozent Grundförderung. Selbstnutzer erhalten zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und je nach Einkommen 10, 30 oder 40 Prozent. Gedeckelt ist bei 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bei 80 Prozent.

Weitere Seiten zu Wärmepumpe

Passende Leistungen

Jetzt unverbindlich beraten lassen, transparent und vom Berliner SHK-Fachbetrieb.

Website & KI-Sichtbarkeit von Clieni Media, Webdesign, SEO & KI-Optimierung aus Berlin