CLIENI SHK begleitet in Berlin und Brandenburg den KfW-Zuschuss 458 für Wärmepumpen. Seit 21.07.2026 gibt es 30 Prozent Grundförderung, für Selbstnutzer 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus bis 31.01.2027 und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Gedeckelt ist bei 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bei 80 Prozent von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.
Die Heizungsförderung für Wohngebäude läuft über den KfW-Zuschuss 458. Mit der Neufassung vom 21.07.2026 hat sich einiges verschoben: Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 schrittweise, der Einkommensbonus ist nach Einkommen gestaffelt, der Effizienzbonus ist entfallen. Wer jetzt plant, sollte die aktuellen Zahlen kennen und nicht die aus Zeitungsartikeln vom vergangenen Jahr.
Mit dem Rechner unten ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihren voraussichtlichen Fördersatz und den Zuschuss für Ihr Vorhaben. Darunter erklären wir die einzelnen Bausteine, die Voraussetzungen, die Degression bis 2028 und den Ablauf vom Angebot bis zur Auszahlung. Die Entscheidung über die Förderung trifft die KfW, wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig und in der richtigen Reihenfolge vorliegen.
Förderrechner KfW 458
Regeln Stand 21.07.2026Ihr möglicher Zuschuss
12.880 €
Eigenanteil rund 19.120 €
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus
- 0 %
- Fördersatz
- 46 %
- förderfähige Kosten (max. 28.000 €)
- 28.000 €
Antrag ab 01.02.2027?
Dann wären es noch 11.445 €, also 1.435 € weniger. Klimabonus und Kostengrenze sinken halbjährlich.
Unverbindliche Berechnung nach den KfW-Regeln seit 21.07.2026. Boni nur für selbstgenutzte Wohneinheiten mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz. Bei mehreren Wohneinheiten rechnen wir vereinfacht mit gleichmäßig verteilten Kosten. Voraussetzung ist der Wechsel auf eine erneuerbare Heizung und der Antrag vor Beginn der Arbeiten. Der für das 1. Quartal 2027 geplante Wertschöpfungsbonus ist nicht eingerechnet. Eine Förderzusage erteilt nur die KfW.
Wärmepumpen-Check vor Ort
Wir kommen vorbei, schauen uns Heizkörper, Heizraum und Aufstellort an und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie eine Wärmepumpe bei Ihnen passt.
- Heizkörper und Vorlauftemperatur prüfen
- Aufstellort und Schallschutz bewerten
- Förderfähigkeit nach KfW 458 einschätzen
Unverbindlich, für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser in Berlin und Brandenburg.
Die Förderbausteine im Überblick
Der Fördersatz setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen. Die Grundförderung bekommt jeder Antragsteller, die beiden Boni nur selbstnutzende Eigentümer, die das Haus oder die Wohnung als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen.
- Ein Beispiel: Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent ergibt 46 Prozent. Kommt ein Einkommensbonus von 30 Prozent hinzu, wären es rechnerisch 76 Prozent, ausgezahlt werden 70 Prozent.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine funktionstüchtige Altanlage voraus. Ist die Heizung bereits ausgefallen, sprechen Sie uns vor dem Austausch an, damit wir die Förderfrage klären.
| Baustein | Höhe | Wer ihn bekommt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle Antragsteller, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bis 31.01.2027, danach sinkend | Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung |
| Einkommensbonus | 10 %, 30 % oder 40 % | Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 € |
| Höchstfördersatz | 70 % | Obergrenze für die Summe der Bausteine im Regelfall |
| Erhöhter Höchstfördersatz | 80 % | Selbstnutzer mit Einkommen bis 30.000 €, mit minderjährigem Kind bis 40.000 € |
Einkommensbonus: Staffel und Kinderabzug
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Steuerbescheid. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 € gesenkt. Der Abzug gilt einmal pro Haushalt, nicht je Kind.
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensbonus | Mit minderjährigem Kind im Haushalt |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | gilt bis 40.000 € |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % | gilt von 40.001 bis 50.000 € |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % | gilt von 50.001 bis 60.000 € |
| über 50.000 € | kein Bonus | über 60.000 € kein Bonus |
Förderung für Wärmepumpen: Wir beraten Sie in ganz Berlin & Brandenburg, ehrlich und mit Blick auf die Förderung.
Förderfähige Kosten und Höchstbeträge
Der Fördersatz wird auf die förderfähigen Kosten angewendet, nicht auf jede beliebige Rechnungssumme. Für die erste Wohneinheit sind derzeit höchstens 28.000 € förderfähig. Liegt Ihr Angebot darüber, bezieht sich der Zuschuss auf 28.000 €, den Rest tragen Sie selbst oder finanzieren ihn.
- Beispiel Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten: 28.000 € plus fünfmal 15.000 € plus zweimal 8.000 € ergibt 119.000 € förderfähige Kosten.
- In Häusern mit Selbstnutzern und Mietern rechnen wir die Förderung getrennt nach Situation durch, weil die Boni nur für Selbstnutzer gelten. Mehr dazu auf der Seite zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 € | 19.600 € bei 70 %, 22.400 € bei 80 % |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | abhängig vom Fördersatz je Antrag |
| ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € | abhängig vom Fördersatz je Antrag |
Degression: Wie Bonus und Kostengrenze ab 2027 sinken
Die Förderung ist bewusst so gebaut, dass ein früher Umstieg mehr bringt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 €.
- Was das bedeutet: Ein Selbstnutzer mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus erhält heute 46 Prozent von 28.000 €, also 12.880 €. Ab 01.02.2027 wären es 42 Prozent von 27.250 €, also 11.445 €. Ab 01.08.2027 noch 38 Prozent von 26.500 €, also 10.070 €.
- Maßgeblich ist nach unserem Verständnis der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der des Einbaus. Den genauen Stichtag klären wir im Einzelfall anhand der aktuellen KfW-Unterlagen.
- Das ist ein sachlicher Grund, den Zeitplan zu prüfen. Eine gut geplante Anlage bringt über die Jahre mehr als ein paar Prozentpunkte, die man durch überhastete Planung verschenkt.
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| ab 01.02.2028 | 4 % | weiter halbjährlich um 750 € sinkend |
| ab 01.08.2028 | entfällt | weiter halbjährlich um 750 € sinkend |
Voraussetzungen für die Förderung
- Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung, zum Beispiel vom Gas- oder Ölkessel auf die Wärmepumpe.
- Die versorgte Fläche wird danach zu mindestens 65 Prozent erneuerbar beheizt. Das ist eine Förderbedingung der KfW, keine gesetzliche Pflicht mehr, seit das Gebäudemodernisierungsgesetz am 29.07.2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat.
- Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.
- Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ vor Beginn der Arbeiten. Wer vorher anfängt, verliert den Anspruch.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten.
- Für die Boni: Selbstnutzung als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz, beim Klimageschwindigkeitsbonus zusätzlich eine funktionstüchtige Altanlage der genannten Art.
Ablauf vom Angebot bis zur Auszahlung
- 01
Termin vor Ort und Planung
Wir nehmen das Gebäude auf, berechnen die Heizlast und klären mit Ihnen, welche Boni in Frage kommen. Den voraussichtlichen Fördersatz sehen Sie vorab im Förderrechner.
- 02
Vertrag mit Förderbedingung
Sie bekommen ein verbindliches Angebot. Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage. Wird die Förderung nicht zugesagt, sind Sie nicht gebunden.
- 03
Bestätigung zum Antrag
Wir erstellen als Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit den Angaben zu Anlage und Kosten.
- 04
Antrag in „Meine KfW“
Sie stellen den Antrag im KfW-Portal mit der BzA-ID. Für den Einkommensbonus halten Sie die Steuerbescheide bereit.
- 05
Zusage abwarten
Erst nach der Zusage beginnen wir mit den Arbeiten. Bis dahin werden keine Arbeiten am Gebäude ausgeführt.
- 06
Einbau und Inbetriebnahme
Montage, hydraulischer Abgleich, Einregulierung. Alle Einstellwerte stehen im Einsatzbericht mit Fotos.
- 07
Nachweis und Auszahlung
Nach Abschluss liefern wir Rechnung und Bestätigung nach Durchführung. Sie reichen den Nachweis im Portal ein, danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.
- 01
Termin vor Ort und Planung
Wir nehmen das Gebäude auf, berechnen die Heizlast und klären mit Ihnen, welche Boni in Frage kommen. Den voraussichtlichen Fördersatz sehen Sie vorab im Förderrechner.
- 02
Vertrag mit Förderbedingung
Sie bekommen ein verbindliches Angebot. Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage. Wird die Förderung nicht zugesagt, sind Sie nicht gebunden.
- 03
Bestätigung zum Antrag
Wir erstellen als Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit den Angaben zu Anlage und Kosten.
- 04
Antrag in „Meine KfW“
Sie stellen den Antrag im KfW-Portal mit der BzA-ID. Für den Einkommensbonus halten Sie die Steuerbescheide bereit.
- 05
Zusage abwarten
Erst nach der Zusage beginnen wir mit den Arbeiten. Bis dahin werden keine Arbeiten am Gebäude ausgeführt.
- 06
Einbau und Inbetriebnahme
Montage, hydraulischer Abgleich, Einregulierung. Alle Einstellwerte stehen im Einsatzbericht mit Fotos.
- 07
Nachweis und Auszahlung
Nach Abschluss liefern wir Rechnung und Bestätigung nach Durchführung. Sie reichen den Nachweis im Portal ein, danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Was entfallen ist und was für 2027 geplant ist
Seit dem 21.07.2026 entfallen sind der Effizienzbonus von 5 Prozent, den es bisher für natürliche Kältemittel oder Erdwärme gab, und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasseheizungen. Wer ältere Rechenbeispiele liest, sollte diese Posten streichen.
Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus geplant. Nach den bisher bekannten Plänen soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken, in der EU gefertigte Wärmepumpen sollen einen Bonus von 15 Prozentpunkten erhalten und damit bei 30 Prozent bleiben. Die Einzelheiten sind noch nicht veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald verbindliche Regeln vorliegen.
Ergänzende Förderung und Finanzierung
KfW-Ergänzungskredit 358/359
Für den Teil der Kosten, den der Zuschuss nicht abdeckt, gibt es den Ergänzungskredit der KfW. Er lässt sich mit dem Zuschuss 458 kombinieren. Die Konditionen nennt Ihnen Ihre Bank.
BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich und Pumpentausch an bestehenden Anlagen werden über das BAFA als Einzelmaßnahme mit 15 Prozent gefördert, mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 20 Prozent.
Heizkörpertausch und Nebenarbeiten
Welche Nebenarbeiten zu den förderfähigen Kosten der Wärmepumpe zählen, richtet sich nach den KfW-Unterlagen. Wir weisen sie im Angebot getrennt aus, damit die Zuordnung sauber ist.
Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpen
Über den KfW-Zuschuss 458 gibt es 30 Prozent Grundförderung. Selbstnutzer erhalten zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und je nach Einkommen 10, 30 oder 40 Prozent. Gedeckelt ist bei 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bei 80 Prozent.
Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 €. Bei 80 Prozent sind das 22.400 €, bei 70 Prozent 19.600 €.
Ja, die Grundförderung von 30 Prozent steht allen Antragstellern offen, auch Vermietern und Eigentümergemeinschaften. Die Boni gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
Ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte: 12 Prozent, dann 8 Prozent, dann 4 Prozent. Ab 01.08.2028 entfällt er.
Ja, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält. Mit den Arbeiten darf erst nach Antragstellung begonnen werden, wir warten in der Regel die Zusage ab.
Nein. Der Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel und Erdwärme ist seit dem 21.07.2026 entfallen.
Geplant ist ein Wertschöpfungsbonus: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll auf 15 Prozent sinken, in der EU gefertigte Geräte sollen 15 Prozentpunkte Bonus erhalten. Details sind noch nicht veröffentlicht.
Nein, die Entscheidung trifft allein die KfW. Wir sorgen für die richtige Reihenfolge, die Bestätigung zum Antrag und vollständige Unterlagen für den Nachweis.
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