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Wartung von Heizung, Wärmepumpe und Trinkwasser: der komplette Jahresplan

Von der Fachredaktion CLIENI SHK
Heizungstechniker misst an einer geöffneten Gas-Brennwerttherme die Verbrennungswerte

Wartung ist die unbeliebteste Position im Haushaltsbudget, weil sie nichts Sichtbares hinterlässt. Kein neues Bad, kein wärmeres Wohnzimmer, nur ein Protokoll. Ihren Wert zeigt sie erst, wenn sie fehlt: an der Therme, die am ersten kalten Wochenende ausfällt, an der Wärmepumpe, die mit verschmutztem Verdampfer ein Viertel mehr Strom zieht, oder an der Legionellenprüfung, die eine Hausverwaltung schlicht vergessen hat. Dieser Beitrag sortiert, welche Anlage in welchem Rhythmus geprüft gehört, was dabei wirklich passiert, was das Gesetz seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt und was Sie ohne Werkzeugkasten selbst übernehmen können.

Warum sich Wartung rechnet, auch wenn nichts kaputt ist

Eine Heizung altert nicht plötzlich, sondern schleichend. Der Wärmetauscher setzt sich zu, der Brenner läuft mit ungünstigem Gemisch, der Anlagendruck sinkt über Jahre, die Pumpe fördert gegen Widerstände an, die niemand mehr bemerkt. Nichts davon fällt im Alltag auf, weil die Wohnung trotzdem warm wird. Sichtbar wird es auf der Abrechnung und irgendwann an einem Ausfall, der sich terminlich nie aussucht, wann er passiert.

Dazu kommen drei Gründe, die mit Technik wenig zu tun haben. Erstens knüpfen viele Hersteller ihre Garantie an den Nachweis regelmäßiger Wartung. Zweitens verlangen Versicherer im Schadensfall gelegentlich den Nachweis, dass die Anlage in Ordnung gehalten wurde. Drittens gibt es für bestimmte Gebäude echte Betreiberpflichten, über die weiter unten ein eigener Abschnitt steht.

Der Zeitpunkt entscheidet mit. Die sinnvollste Zeit für die Heizungswartung ist der späte Sommer oder der frühe Herbst. Dann sind Termine leichter zu bekommen, und ein Ersatzteil, das bestellt werden muss, kostet niemanden eine kalte Nacht. Wer im Dezember anruft, wenn es nicht mehr warm wird, konkurriert mit allen anderen, denen es genauso geht.

Ihr Jahresplan: wählen Sie aus, was bei Ihnen steht

Der folgende Planer stellt aus Ihren Anlagen einen Jahresplan zusammen, mit Intervall, passendem Monat und den Punkten, die dabei abgearbeitet werden. Am Ende können Sie den Plan als Kalenderdatei speichern, dann erinnert Sie Ihr Telefon jedes Jahr von selbst daran.

Wartungsplaner

Was steht bei Ihnen im Haus?

Wählen Sie Ihre Anlagen aus. Daraus entsteht ein Jahresplan mit Intervall, passendem Monat und dem, was dabei geprüft wird.

Ihr Jahresplan · 2 Termine

  1. Gastherme oder Gaskessel

    September

    jährlich · SHK-Fachbetrieb

    • Brennkammer, Brenner und Wärmetauscher reinigen
    • Gasanschlussdruck, Dichtheit und Verbrennungswerte prüfen
    • Anlagendruck, Ausdehnungsgefäß und Sicherheitsventil kontrollieren
    • Heizkurve und Regelzeiten an die Nutzung anpassen
    Heizungswartung ansehen →
  2. Fußbodenheizung

    September

    jährlich prüfen, spülen nach Bedarf · SHK-Fachbetrieb

    • Heizkreise entlüften, Durchflussmengen am Verteiler kontrollieren
    • Stellantriebe und Raumregler auf Funktion prüfen
    • Bei ungleichmäßiger Wärme: hydraulischer Abgleich statt Spülung prüfen
    Hydraulischer Abgleich ansehen →
Wartung anfragen

Die Kalenderdatei legt je Anlage einen wiederkehrenden Termin mit Erinnerung eine Woche vorher an. Intervalle sind fachliche Orientierung, maßgeblich bleiben die Angaben des Herstellers. Rechtliche Pflichten sind eigens gekennzeichnet.

Gasheizung und Ölheizung: was beim Termin wirklich passiert

Bei einer Gas-Brennwerttherme öffnet der Monteur das Gerät, reinigt Brennkammer und Wärmetauscher, prüft Zündung, Gasanschlussdruck und Dichtheit und misst die Verbrennungswerte. Anschließend geht der Blick auf die Anlage drumherum: Anlagendruck, Ausdehnungsgefäß, Sicherheitsventil, Umwälzpumpe, Zustand der Verrohrung und Dämmung. Am Ende folgt der Teil, der am meisten spart und am häufigsten übersprungen wird, nämlich die Einstellung: Heizkurve, Absenkzeiten, Warmwasserprogramm und Zirkulation.

Bei einer Ölheizung kommen Düse und Ölfilter dazu, dazu die Sichtprüfung von Tank, Auffangwanne und Leitungen. Kesselreinigung und Brennereinstellung sind bei Öl aufwendiger als bei Gas, weil Verbrennungsrückstände stärker anfallen.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Schornsteinfeger. Der Bezirksschornsteinfeger prüft die Abgasanlage, misst im gesetzlich vorgegebenen Rhythmus und führt die Feuerstättenschau durch. Was und wann genau, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Diese Termine ersetzen die Wartung nicht, und die Wartung ersetzt sie ebenso wenig. Es sind zwei Paar Schuhe, die beide anstehen.

  • Gas und Öl: Wartung einmal im Jahr, am besten vor der Heizperiode
  • Zusätzlich die Termine aus dem Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers
  • Nach der Wartung ein Protokoll verlangen, mit Messwerten und Empfehlungen
  • Wiederkehrender Druckverlust ist kein Wartungsthema, sondern ein Hinweis auf ein Leck

Wärmepumpe: weniger Verschleiß, andere Prüfpunkte

Eine Wärmepumpe hat keine Verbrennung, keinen Ruß und keinen Schornstein. Trotzdem ist sie kein Gerät, das man einbaut und vergisst. Am Außengerät setzen sich Lamellen mit Laub, Pollen und Staub zu, der Kondensatablauf kann verschlammen, und in einer Luft-Wasser-Anlage arbeitet ein Ventilator im Freien, dessen Lager altert. Auf der Wasserseite gelten dieselben Punkte wie bei jeder Heizung: Anlagendruck, Ausdehnungsgefäß, Filter, Entlüftung. Bei Sole-Anlagen kommen Soledruck und Frostschutz dazu.

Den größten Unterschied macht auch hier die Einstellung. Nach dem ersten Winter lohnt sich ein Blick in die Betriebsdaten: Wie oft hat die Wärmepumpe getaktet, wie häufig ist der Heizstab angesprungen, wie hoch lag die Vorlauftemperatur an den kalten Tagen? Daraus ergibt sich, ob die Heizkurve zu steil steht, ob Sperrzeiten ungünstig liegen oder ob einzelne Heizkörper die Anlage zwingen, wärmer zu fahren als nötig.

Ein rechtlicher Punkt betrifft das Kältemittel. Anlagen mit fluorierten Kältemitteln unterliegen ab bestimmten Füllmengen einer regelmäßigen Dichtheitskontrolle, gerechnet wird dabei nicht in Kilogramm, sondern im Treibhauspotenzial der Füllmenge. Geräte mit dem natürlichen Kältemittel Propan sind davon nicht betroffen. Ob und in welchem Abstand Ihre Anlage geprüft werden muss, steht im Datenblatt und prüfen wir beim ersten Termin mit.

Fußbodenheizung und Heizkörper: das unterschätzte Duo

Fußbodenheizungen gelten als wartungsarm, und das stimmt im Vergleich zu einem Brenner. Trotzdem lohnt der jährliche Blick auf den Heizkreisverteiler: Sind alle Kreise entlüftet, stimmen die Durchflussmengen, arbeiten die Stellantriebe, oder hängt einer fest und heizt einen Raum dauerhaft mit? Ein festhängender Antrieb ist eine kleine Sache, die eine ganze Etage unbrauchbar regeln kann.

Werden einzelne Räume nicht mehr warm, ist die Ursache selten die Heizung selbst. Häufiger stimmt die Verteilung nicht. Dann hilft kein Spülen und kein größerer Wärmeerzeuger, sondern der hydraulische Abgleich, bei dem jeder Heizkreis die Wassermenge bekommt, die er rechnerisch braucht. Bei Heizkörpern gilt dasselbe: Wer jedes Jahr entlüftet und trotzdem oben kalte Heizkörper hat, hat ein Verteilungs- oder Druckproblem, kein Luftproblem.

Trinkwasser: der Bereich, den fast alle vergessen

Heizung wird gewartet, Trinkwasser nicht. Dabei ist es das einzige Lebensmittel, das durch Ihre eigenen Leitungen fließt. Drei Punkte gehören auf jede Liste. Erstens der Filter hinter dem Wasserzähler: Rückspülbare Filter werden nach den anerkannten Regeln der Technik etwa alle zwei Monate gespült, nicht rückspülbare Patronen etwa halbjährlich gewechselt. Zweitens die Temperaturen: Am Austritt des Speichers sollen 60 Grad anliegen, in der Zirkulation mindestens 55 Grad, damit sich Legionellen nicht vermehren. Drittens die Stagnation: Leitungen zu selten genutzten Zapfstellen, etwa in einer leerstehenden Wohnung oder einem Gästebad, gehören regelmäßig gespült.

Für vermietete Gebäude mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung kommt die Legionellenprüfung hinzu, die in der Regel mindestens alle drei Jahre fällig ist. Was dabei genau geprüft wird, wer die Proben nehmen darf und was bei einer Überschreitung passiert, steht ausführlich in unserem Beitrag zur Legionellenprüfung.

Klimaanlage: Hygiene ist wichtiger als Technik

Bei Split-Klimageräten ist der häufigste Mangel kein technischer Defekt, sondern ein verschmutzter Filter und eine Kondensatwanne, in der sich Biofilm bildet. Das kostet Leistung, erhöht den Stromverbrauch und riecht irgendwann. Die Filter können Sie selbst reinigen, meist alle paar Wochen im Dauerbetrieb. Einmal im Jahr, am besten im Frühjahr vor der ersten heißen Woche, gehört das Gerät fachlich geprüft: Verdampfer und Wanne reinigen, Kondensatablauf kontrollieren, Kältekreis auf Dichtheit und Leistung prüfen.

Pflicht oder Kür: was das Gesetz verlangt

Für ein normales Einfamilienhaus gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, die Heizung jährlich warten zu lassen. Es gibt allerdings die Verantwortung des Betreibers für den sicheren Zustand der Anlage, die Vorgaben des Herstellers, die Termine des Schornsteinfegers und, für größere Gebäude, eine klare Prüfpflicht.

Diese Prüfpflicht steht in § 60b und ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz unverändert geblieben. Sie betrifft Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder vergleichbaren Nutzungseinheiten, in denen eine Heizung mit Wasser als Wärmeträger eingebaut ist. Wärmepumpen sind ausgenommen. Geprüft wird, ob die Einstellungen energetisch sinnvoll sind, ob eine effiziente Heizungspumpe arbeitet, ob Rohrleitungen gedämmt sind und ob sich die Vorlauftemperatur senken lässt.

  • Betroffen: Gebäude ab sechs Wohneinheiten mit wassergeführter Heizung, ohne Wärmepumpen
  • Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden: Prüfung bis zum 30. September 2027
  • Jüngere Anlagen: Prüfung innerhalb eines Jahres, nachdem sie 15 Jahre alt geworden sind
  • Prüfen dürfen fachkundige Personen, etwa Heizungsfachbetriebe und Schornsteinfeger
  • Aufgezeigte Maßnahmen sind innerhalb eines Jahres umzusetzen und schriftlich festzuhalten

Für Vermieter und Verwaltungen ist außerdem die Abrechnung relevant. Wartungskosten der Heizung zählen in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten, Reparaturen dagegen nicht. Sauber getrennte Rechnungen und ein Protokoll je Termin ersparen die Diskussion bei der nächsten Abrechnung.

Wartungsvertrag: worauf Sie achten sollten

Ein Wartungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn er Ihnen das Erinnern abnimmt und im Störungsfall den Zugang erleichtert. Er ist dann schlecht, wenn er nur ein Abonnement auf einen Termin ist, den Sie ohnehin gebucht hätten. Lesen Sie deshalb, was genau enthalten ist und was extra berechnet wird.

  • Welche Arbeiten sind fest enthalten, welche Teile gelten als Verschleiß
  • In welchem Rhythmus wird gewartet, und wer vereinbart den Termin
  • Wie wird bei einer Störung reagiert, auch außerhalb der Geschäftszeiten
  • Bekommen Sie nach jedem Termin ein Protokoll mit Messwerten
  • Wie lange läuft der Vertrag, und wie kündigen Sie ihn

Was ein Wartungstermin bei Ihnen kostet, hängt von Gerätetyp, Zustand der Anlage, Zugänglichkeit und nötigen Ersatzteilen ab. Sie bekommen von uns vorab ein verbindliches Angebot, bevor jemand anfängt.

Was Sie selbst machen können, und was Sie lassen sollten

Einiges können Sie ohne Risiko selbst übernehmen und damit dem Fachbetrieb Zeit für das Wesentliche lassen.

  • Heizkörper entlüften und danach den Anlagendruck kontrollieren
  • Rückspülbaren Trinkwasserfilter spülen
  • Filter von Klimageräten reinigen
  • Außengerät der Wärmepumpe von Laub und Schnee freihalten, ohne die Lamellen zu verbiegen
  • Einmal im Jahr durch den Heizraum gehen und auf Feuchtigkeit, Geruch und Geräusche achten

Nicht selbst erledigen sollten Sie alles, was Gas, Abgas, Kältemittel oder die Sicherheitseinrichtungen betrifft. Dazu gehören Arbeiten am Brenner, das Öffnen des Kältekreises, das Verstellen von Sicherheitsventilen und das Nachfüllen von Heizungswasser ohne geeignete Sicherungseinrichtung. Wer regelmäßig nachfüllen muss, hat kein Füllproblem, sondern ein Leck.

Woran Sie merken, dass die Wartung überfällig ist

  • Die Heizung startet häufiger, läuft aber jeweils nur kurz
  • Heizkörper gluckern trotz Entlüften, oder einzelne Räume bleiben kühl
  • Der Anlagendruck fällt innerhalb weniger Wochen spürbar ab
  • Warmwasser braucht länger oder wird nicht mehr richtig heiß
  • Das Außengerät der Wärmepumpe ist deutlich lauter als im Vorjahr
  • Die Stromrechnung steigt, obwohl sich am Verhalten nichts geändert hat

Wenn Ihnen zwei oder mehr dieser Punkte bekannt vorkommen, ist der Termin nicht nur überfällig, sondern lohnt sich sofort. In den meisten Fällen steckt eine Kleinigkeit dahinter, die beim Termin nebenbei erledigt wird.

Häufige Fragen

Die meisten Hersteller sehen für Gas- und Ölheizungen eine jährliche Wartung vor, am besten vor der Heizperiode. Bei Wärmepumpen liegt das Intervall je nach Gerät bei zwölf bis vierundzwanzig Monaten. Maßgeblich ist die Angabe in der Anleitung Ihres Geräts, weil davon auch Garantiezusagen abhängen.

Fragen zu Heizung, Wärmepumpe oder Förderung?

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